Bad Griesbach, der Luft-Kurort mit Thermalmineralheilwasser
Ihr Wegweiser zur Vorsorgeleistung am anerkannten Kurort
(früher bezeichnet als offene / ambulante Badekur)
Durch die neue gesetzliche Regelung steht Ihnen wieder alle 3 Jahre - bei medizinischer Notwendigkeit und/oder Änderung der Diagnose sogar in kürzeren Abständen - eine Vorsorgeleistung im anerkannten Kurort Bad Griesbach zu. Dazu reichen Sie mindestens zwei Monate vor Kurbeginn bei Ihrer Krankenkasse mit Hilfe Ihres Arztes den Antrag auf eine "Vorsorgeleistung im anerkannten Kurort" nach § 23,2 SGB V ein. Dabei sind einige Punkte zu beachten:
Badekur zur Krankheitsverhütung
Es reicht nun nicht mehr aus, nur die Diagnose einzutragen, sondern es muss hier die Krankheitsverhütung begründet werden (z.B. Bewegungsstörungen, Muskelspannungsstörungen, Kopfschmerz, usw.).
Bei einer bestehenden chronischen Krankheit muss die Schädigung (z. B. Schultersteife, dauerhafter Wirbelsäulenschmerz bei degenerativen Veränderungen der Wirbelsäule, usw.) mit den daraus resultierenden Funktionsstörungen (z. B. Treppensteigen, Socken anziehen, usw.) im Kurantrag eingetragen werden. Bei einer Genehmigung erhalten Sie wie gewohnt Ihre Anwendungen und bis zu EUR 13,00 Tageszuschuss (Tagespreis ab 37 €), je nach Krankenkasse.
Badekur für Ihre Gesundheit!
Sollte der Antrag (der medizinische Dienst gibt nur die Empfehlung, ablehnen oder genehmigen kann nur Ihre Krankenkasse) abgelehnt werden, dann stecken Sie den Kopf nicht in den Sand, sondern legen Sie unbedingt dagegen schriftlichen Widerspruch ein und begründen diesen damit, dass zum einen die Ärzte zu Hause kaum Anwendungen verordnen, zum anderen bei Ihnen kein Bad Griesbacher Thermalwasser vorhanden ist und Sie am Kurort die Anwendungen, frei von häuslichen Pflichten und dem Alltagsstress, durchführen können und sich Ihr Körper durch den Ortswechsel in einem anderen Klima besser und effektiver regenerieren kann. Denken Sie daran, dass es um Ihre Gesundheit geht!